Ermittlung der Gewässergüte

1. Allgemeines

Das Ökosystem Gewässer ist durch seine Besiedlung mit Wasserorganismen (Algen, Wasserpflanzen, Mikroorganismen, Insekten,Würmern etc.) gekennzeichnet.
Die Zusammensetzung der vorgefundenen Lebensgemeinschaften lassen eine Bestimmung des qualitativen Zustandes des Fließgewässers zu (
Saprobienindex).

Die Methode ist auf ständig  oder zeitweise frei fließende, oberirdische Gewässer anwendbar. Sie kann
nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen auf stehende Gewässer (Teiche, Seen, Talsperren) angewendet werden.

2. Durchführung

Das Verfahren ist grundsätzlich ganzjährig anwendbar, sollte aber am besten bei mittleren Niedrigwasserständen durchgeführt werden.
Der  Zeitpunkt der Untersuchung (Datum, Zeit, hydrologische Verhältnisse, Wetterverhältnisse) sind auf dem Protokoll zu vermerken.
Im Protokoll muß die Lage der Probenahmenstelle eindeutig beschrieben werden, damit sie bei einer erneuten Untersuchung wieder einwandfrei gefunden werden kann. Zur Beschreibung gehört auch eine Aufzählung der physiographischen Beschaffenheit (Steilheit der Ufer, Bewuchs, Gewässerbett, Umland).

Bei der Probenahme müssen möglichst alle vorhandenen und für das Gewässer typischen Lebensräume (Habitate) wie Sand- Kiesbänke, Kehrwasserbereiche mit Schlammansammlung, große Steine, Totholz etc. abgesammelt werden.
Die gesammelten Organismen sollten am Gewässer bestimmt  und danach wieder in das Wasser gesetzt werden.
 

ACHTUNG: Die Entnahme von Tieren, vor allem von "Rote Listen Arten" in der freien Natur unterliegt dem Naturschutzgesetz.
Eine biologische Untersuchung muß daher in der Regel im Voraus von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden
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       Quelle: http://www.bayern.de/wwa-ro/regionale_umweltdaten/gewaesserguete/methodegewguete.htm